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Grundstück bewerten München ...

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Grundstück bewerten lassen in München ...
Kundenstimmen

Super schnelle Bearbeitung unserer Anfrage. Der Grundstückswert entspricht meinen Vorstellungen.

Linda K. München

Eine fundierte Grundstücksanalyse sollte von jedem Eigentümer vor einem Verkauf eingeholt werden.

Stefan S. München

Mein Haus ist mir einfach zu groß geworden, sodass ich mich dazu entschlossen habe dieses zu verkaufen. Den Grundstückswert habe ich über grundstueck-bewerten.de erfahren.

Evelin O. München

Für das Finanzamt musste ich den Bodenwert und Gebäudewert ermitteln lassen. Hier ging das ganz schnell und einfach.

Laura A. München

So funktioniert die Grundstücksbewertung ...
Grundstückswertermittlung / Grundstücksbewertung

Die Grundstückswertermittlung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um den Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Meist werden hierfür das Vergleichswertverfahren oder die Wertermittlung anhand von Bodenrichtwerten genutzt.

Für jedes Verkehrswertgutachten wird auch der Grundstückswert benötigt. Unter dem Grundstückswert, auch Bodenwert genannt, ist der Wert des unbebauten oder als freigelegt angesehenen Grundstücks zu verstehen. Es handelt sich um den Wert, den das Grundstück hätte, wenn es nicht bebaut wäre. Bei der Grundstückswertermittlung bleiben demnach wesentliche Bestandteile wie vorhandene bauliche Anlagen unberücksichtigt. Der jeweilige Grundstückswert ist von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Größe, Zuschnitt und Lage des Grundstücks

  • Grundbuchstand und -belastungen

  • Topographie und Bodenverhältnisse

  • Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit

  • Erschließungsstand

  • Denkmalschutz

  • Altlasten

Grundstückswertermittlung / Grundstücksbewertung gemäß ImmowertV

Gesetzliche Grundlage für die Grundstückswertermittlung ist die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung). Die ImmowertV ist zum 30. Juni 2010 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV) abgelöst. Laut § 8 ImmowertV hat die Grundstückswertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren inklusive des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder mit mehreren dieser Verfahren zu erfolgen.

Vorrangig sollte jedoch das Vergleichswertverfahren zur Ermittlung des Grundstückswertes herangezogen werden. Bei diesem Verfahren wird aus einer Vielzahl von Vergleichspreisen ein Vergleichswert abgeleitet. Als Grundlage der Vergleichspreise dienen die Kaufpreise derjenigen Grundstücke, die ähnliche Grundstücksmerkmale aufweisen wie das zu bewertende Grundstück. Sollten sich die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt ändern oder einzelne Grundstücksmerkmale abweichen, sind diese Abweichungen mittels Umrechnungskoeffizienten oder Indexreihen entsprechend zu berücksichtigen.

Grundstückswertermittlung anhand von Bodenrichtwerten

Ist eine Grundstückswertermittlung anhand von Vergleichswerten nicht möglich, kann der Grundstückswert alternativ auch mithilfe von geeigneten Bodenrichtwerten ermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das zugrunde gelegte Richtwertgrundstück ähnliche Merkmale aufweist wie das zu bewertende Grundstück. Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) handelt es sich beim Bodenrichtwert um den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für den Großteil der Grundstücke, die innerhalb einer abgegrenzten Region liegen. Die Bodenrichtwerte für Münchener Grundstücke werden alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt München erstellt. Bodenrichtwerte sind für die Besteuerung von Grund und Boden bedeutend, beispielsweise bei Erbschafts- und Schenkungssteuer. Darüber hinaus bilden die Bodenrichtwerte die Grundlage für Gutachten zu Verkehrswerten von Immobilien. Für München wird deutlich, dass der Immobilienmarkt sehr stark in Bewegung ist. Die hohe Nachfrage nach Immobilien führt zu deutlichen Wertsteigerungen bei den Bodenrichtwerten. So gibt der letzte Bericht des Gutachterausschusses im Mittel eine Steigerung der Bodenrichtwerte von etwa 25 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Bericht an.

Grundstücksmarktbericht

Der Grundstücksmarktbericht ist eine wichtige Quelle für die Bewertung von Immobilien. Er wird jährlich erhoben und gibt Auskunft über die Preisentwicklungen des Grundstückmarkts.

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich von den regionalen Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss der einzelnen Bundesländer erhoben. Auf Grundlage der registrierten Kaufverträge für Grundstücke ermitteln die Gutachterausschüsse statistische Daten, die die Entwicklungen des Grundstücksmarkts und der Grundstücksteilmärkte veranschaulichen. Die Erhebung der Preisentwicklungen und des Preisniveaus sowie der Umsätze und bereichsspezifischer Einzelergebnisse soll den Grundstücksmarkt für die Teilnehmer transparent gestalten.

Zielgruppe der Grundstücksmarktberichte sind neben den Bewertungssachverständigen gleichermaßen die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung, die auf Informationen über den Grundstücksmarkt angewiesen sind. Die Grundstücksmarktberichte sind in der Regel als gedrucktes oder Download-Exemplar gegen Zahlung einer Gebühr bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der einzelnen Bundesländer erhältlich.

Grundstückspreise München

Die Grundstückspreise, sowie deren Entwicklung finden Sie auf unter der Rubrik "Grundstückspreise" oder direkt hier:

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